QA präsentiert Maschinenrichtlinie

Success Story

QA infor­miert über die neue Maschinenrichtlinie

Es war der Quality Automation GmbH zum wiederholten Male gelungen, viele Kunden mit einer kostenlosen Informationsveranstaltung in den Firmensitz zu holen.
Es war der Qua­li­ty Auto­ma­ti­on GmbH zum wie­der­hol­ten Male gelun­gen, vie­le Kun­den mit einer kos­ten­lo­sen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung in den Fir­men­sitz zu holen.

Die Ver­an­stal­tung, wel­che die zwei­te von der dies­jäh­ri­gen Ver­an­stal­tungs­se­rie war, wur­de auch dies­mal wie­der gut besucht. Nach­dem es beim ers­ten Ter­min um die Ana­ly­se von Pro­fi­bus­pro­ble­men ging, wur­de dies­mal die Aus­wir­kung der neu­en Maschi­nen­richt­li­ni­en, von Herrn Springsguth, Herrn Süsel­beck und Herrn Knauf vom QASys­tem­part­ner Mitsu­bi­shi Elec­tric Euro­pe, erklärt. Es ging sowohl um die Hin­ter­grün­de und die Rechts­la­ge, als auch um die Risi­ko­ana­ly­se und die prak­ti­sche Umset­zung. Der wich­tigs­te Punkt – und wie sich her­aus­stell­te den wenigs­ten bewusst – ist die Ver­bind­lich­keit die­ser Richt­li­nie ab dem 30.12.2009. Es geht hier nicht mehr nur dar­um, eine Sicher­heits­stu­fe anhand einer Gefah­ren­ana­ly­se fest­zu­le­gen und umzu­set­zen, son­dern auch dar­um, die­ses so zu doku­men­tie­ren, dass es für jeden nach­voll­zieh­bar ist – aber auch, um im Scha­dens­fall als Anla­gen­her­stel­ler recht­lich abge­si­chert zu sein.

Wel­che der neu­en Nor­men ist nun im jewei­li­gen Fall anzu­wen­den? Die EN62061 oder ISO13849‑1?

Inner­halb bei­der Nor­men wird zwar eine unter­schied­li­che Metho­dik zur Bewer­tung einer Sicher­heits­funk­ti­on ange­wen­det, die Ergeb­nis­se las­sen sich den­noch inein­an­der über­füh­ren. Wei­ter­hin war für eini­ge Besu­cher neu, dass eine Ori­gi­nal­be­triebs­an­lei­tung in Amts­spra­che ver­füg­bar sein und jede Anla­ge eine EG Kon­for­mi­täts­er­klä­rung samt CEZei­chen erhal­ten muss, und zwar spä­tes­tens, wenn die­se in Ver­kehr gebracht wird. Das Feh­len von Unter­la­gen, wie z.B. einer EGKon­for­mi­täts­er­klä­rung, ist straf­bar und kann außer­dem dazu füh­ren, dass beim Export im Emp­fän­ger­land die Maschi­ne vom jewei­li­gen Zoll bis zum Ein­tref­fen der feh­len­den Unter­la­gen fest­ge­hal­ten wird.

Ansprechpartner
QA Mitarbeiter Andreas Limpens
Andreas Limpens
Elektrokonstrukteur
Schwerpunkte: Elektrische Konstruktion, Bauleitung
Details

Insgesamt waren alle Besucher mit den vermittelten Informationen sehr zufrieden. Außerdem waren die Diskusionenrunden innerhalb der gut bewirteten Pausen und nach der Veranstaltung mit den anderen Besuchern für alle höchst interessant.

 

Referenten

Reiner Süselbeck
Key Account Manager Motion Systems and Drives

Joerg Springsguth
Kunden-Technologie-Center Nord

Stefan Knauf
Product Manager

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