Es war der Quality Automation GmbH zum wiederholten Male gelungen, viele Kunden mit einer kostenlosen Informationsveranstaltung in den Firmensitz zu holen.
Die Veranstaltung, welche die zweite von der diesjährigen Veranstaltungsserie war, wurde auch diesmal wieder gut besucht. Nachdem es beim ersten Termin um die Analyse von Profibusproblemen ging, wurde diesmal die Auswirkung der neuen Maschinenrichtlinien, von Herrn Springsguth, Herrn Süselbeck und Herrn Knauf vom QASystempartner Mitsubishi Electric Europe, erklärt. Es ging sowohl um die Hintergründe und die Rechtslage, als auch um die Risikoanalyse und die praktische Umsetzung. Der wichtigste Punkt – und wie sich herausstellte den wenigsten bewusst – ist die Verbindlichkeit dieser Richtlinie ab dem 30.12.2009. Es geht hier nicht mehr nur darum, eine Sicherheitsstufe anhand einer Gefahrenanalyse festzulegen und umzusetzen, sondern auch darum, dieses so zu dokumentieren, dass es für jeden nachvollziehbar ist – aber auch, um im Schadensfall als Anlagenhersteller rechtlich abgesichert zu sein.
Welche der neuen Normen ist nun im jeweiligen Fall anzuwenden? Die EN62061 oder ISO13849-1?
Innerhalb beider Normen wird zwar eine unterschiedliche Methodik zur Bewertung einer Sicherheitsfunktion angewendet, die Ergebnisse lassen sich dennoch ineinander überführen. Weiterhin war für einige Besucher neu, dass eine Originalbetriebsanleitung in Amtssprache verfügbar sein und jede Anlage eine EG Konformitätserklärung samt CEZeichen erhalten muss, und zwar spätestens, wenn diese in Verkehr gebracht wird. Das Fehlen von Unterlagen, wie z.B. einer EGKonformitätserklärung, ist strafbar und kann außerdem dazu führen, dass beim Export im Empfängerland die Maschine vom jeweiligen Zoll bis zum Eintreffen der fehlenden Unterlagen festgehalten wird.